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DER MENSCH IM MITTELPUNKT.


CARITAS MÜLHEIM AN DER RUHR – DER MENSCH IM MITTELPUNKT.

Caritas Mülheim an der Ruhr. Seit über 100 Jahren für die Menschen vor Ort

Caritas Mülheim an der Ruhr

Hingbergstraße 176
45470 Mülheim an der Ruhr

Tel.: 0208-30008-20
sekretariat@caritas-muelheim.de

Caritas Mülheim an der Ruhr

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45470 Mülheim an der Ruhr

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MITARBEITERVERTRETUNG

Die Mitarbeitervertretung des Caritas-Sozialdienste e.V. in Mülheim an der Ruhr vertritt die Interessen der Mitarbeiter/-innen gegenüber dem Dienstgeber. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen.

Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung, die für jeweils vier Jahre von den Mitarbeitern/-innen gewählt werden, regelt die Mitarbeitervertretungsordnung für die Diözese Essen (MAVO). Weiterhin ist die MAV durch die Grundordnung des kirchlichen Dienstes sowie den Paragrafen 1 der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) legitimiert.


GRUNDLAGEN DER MITARBEITERVERTRETUNGSORDNUNG (MAVO)

• Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitarbeiterversammlung aller Mitarbeiter(innen) in der Einrichtung statt (§§ 4, 21, 22).
• MAV und Dienstgeber sind aufgrund der religiösen Dimension des kirchlichen Dienstes dazu verpflichtet, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten (§ 26).
• MAV und Dienstgeber informieren sich gegenseitig über alle Angelegenheiten der Dienstgemeinschaft (§ 27).
• MAV und Dienstgeber treffen sich mindestens einmal im Jahr zu einer gemeinsamen Sitzung (§ 39)


AUFGABEN DER MITARBEITERVERTRETUNG (MAV)

• Anregung und Durchführung von Maßnahmen, die der Einrichtung und den Mitarbeitern dienen
• Anregungen und Beschwerden von MA entgegennehmen und auf ihre Klärung oder Erledigung hinwirken
• Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter u. anderer schutzbedürftiger MA fördern
• Angelegenheiten zum Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung
• Begleitung einzelner MA zu Gesprächen mit der jeweiligen Fachdienstleitung zu personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten oder bei Abschluss eines Änderungs-oder Aufhebungsvertrages
• Einberufung der jährlichen MA-Versammlung
• Gemeinsame Sitzungen mit der Geschäftsleitung
• Mitentwicklung von Dienstvereinbarungen